...
Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die Tätigkeit Zweitmitgliedschaft zu:
Neben der ordentlichen Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit "Zweitmitgliedschaft" in einem anderen Stamm:
Sobald dies geschehen ist, erscheint das Mitglied in blauer Farbe in der Mitgliederliste des Zweitstammes:
...
Info | ||
---|---|---|
| ||
Die Ausübung einer Tätigkeit in einer anderen Untergliederung ist unabhängig von einer Doppelmitgliedschaft möglich! |
Übt ein Mitglied eine Tätigkeit in einem anderen Stamm (oder Landesverband) als dem eigenen aus, so kann auch dieser Sachverhalt in der Mitgliederverwaltung abgebildet werden, da Tätigkeiten nicht nur im eigenen Stamm sondern in beliebigen Untergliederungen des BdP ausgeübt werden können.
Übt ein Mitglied erstmals eine Tätigkeit in einem bestimmten anderen Stamm aus, so kann diese Tätigkeitszuordnung nicht direkt angelegt werden, da der Stamm, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, keinen Zugriff auf das Mitglied hat und der "Heimatstamm" des Mitglieds keinen Zugriff auf die Tätigkeiten anderer Untergliederungen hat. In diesem Fall gilt daher analog der Doppelmitgliedschaft:
- Tätigkeiten bei einem anderen Stamm im gleichen Landesverband werden durch den/die Landesmitgliederverwalter/in angelegt
- LV-übergreifende Tätigkeitszuordnungen werden durch das Team Mitgliederverwaltung, Kontakt per Mail an mitglied@pfadfinden.de, angelegt
Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die jeweilige Tätigkeit zu:
Neben der Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit in einem anderen Stamm:
Sobald dies geschehen ist, erscheint das Mitglied in blauer Farbe in der Mitgliederliste des Zweitstammes:
Voraussetzung für die Anzeige der Fremdmitglieder ist, dass die Anzeige der "fremden Mitglieder" aktiviert ist: