Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Sofern die Stammesführung der Aufnahme zustimmt und der/die Stammesmitgliederverwalter/in bereits Zugang zur Mitgliederverwaltungssoftware hat, beginnt die vorläufige digitale Erfassung direkt nachdem der/die Antragsteller/in und die Stammesführung jeweils ihren Teil des Aufnahmeantrages ausgefüllt haben. Ansonsten legt der/die Landesmitgliederverwalter/in den Mitgliedsdatensatz an, nachdem der Aufnahmeantrag an den Landesvorstand weitergereicht und von diesem bearbeitet wurde. Anträge auf bundesunmittelbare Mitgliedschaft Fördermitgliedschaft bearbeitet das Bundesamt.

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Das Anlegen eines neuen Mitgliedsdatensatzes könnt ihr im Bereich Mitgliederverwaltung vornehmen. Das Mitglied wird jeweils in dem Stamm angelegt, in dem ihr euch momentan im Gruppierungsbaum befindet.
Für die einfachere Verwaltung von landes- und bundesunmittelbaren Mitgliedern wurden entsprechende Untergliederungen auf der Stammesebene des Gruppierungsbaumes eingerichtet. In jedem Landesverband gibt es daher einen Stamm eine Gruppierung „Landesunmittelbar“ und bundesunmittelbare fördernde Mitglieder auf Bundesebene werden in den Untergliederungen der gleichnamigen Untergliederung des Landesverbandes „BUND“ verwaltet.

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