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Pfadfinder*innen erfüllen diese Anforderungen und sind damit von dem Verbot ausgenommen. Dabei kommt es auch nicht (mehr) auf die Klingenlänge an. Lediglich Springmesser sind komplett verboten. Damit ihr für andere gut als Pfadfinder*innen erkennbar seid, solltet ihr natürlich Kluft und Halstuch tragen, wenn ihr in der Öffentlichkeit mit Messern unterwegs seidMesser dabei habt!
Wir raten euch also, wenn ihr mit Bus und Bahn unterwegs seid, euer Messer - wie oben beschrieben - immer gut verstaut in eurem Gepäck zu transportieren und es höchstens kurz zum Essen herauszuholen. Dann sollte es auch zu keinen Problemen kommen.
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