Melderegister Auskunftssperre: Aktuelle Wohnadresse sperren lassen!
Fertigen Entwurf an Alex, Christian und Lisa von HateAid: beratung@hateaid.org
Interne Notizen aus Gespräch mit Christian:
- Wenn wir zur Anzeige bringen: https://hessengegenhetze.de/hate-speech-und-extremismus-melden
- Strafrecht nicht um individuelle Wiedergutmachung; Ergebnisse manchmal unzufriedenstellend aus der Sicht; dafür zivilrechtliche Wege nötig (Geldstrafen etc.) (oben genannter Weg: Anzeige landet bei Polizei, Zuständigkeit abgegeben, Staatsanwalt eröffnet Ermittlungsverfahren, chronisch unterbesetzt - wenn kein*e Täter*in ermittelt werden kann, wird es eingestellt; wenn nicht Anklageschrift an das Wohnsitzgerät der*des Täter*in, dann eventuell Strafprozess, Zeug*innenaussage möglich, Strafverhandlung kann auch wieder in Freispruch enden, Verurteilung meistens Geldstrafe, selten Freiheitsstrafe)
- Wenn wir als Verband Anzeige stellen mit reinnehmen: "Wir machen das, um unsere Mitglieder zu schützen."
- Zivilrechtlicher Weg: selbst Klage erheben, dafür muss man wissen, wer es ist (Name & Postadresse), macht Rechtsanwalt; Unterlassung, Löschung, Schadensersatz (vorgerichtliche Anwaltskosten (errechnet sich aus Gegenstandswert: 600 - 1500€ Kosten - wenn man verliert, auch von der Gegenseite tragen) (Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht, Rechtsschutzversicherung, BdP "We got your back."), Geldentschädigung); klagen kann nur die Anspruchsberechtigte (die beleidigte Person) (beim Rainbow-AK wäre das aber auch der BdP), wenn es klar gegen eine Person geht, muss die Person tätig werden; erstmal kommen Kosten auf einen zu (die möglicherweise auch nicht zurückkommen) → muss relativ schnell entschieden werden (innerhalb eines Monats ab Kommentar, Eilrechtsverfahren am effektivsten)
- können die Personen entsprechend beantragen, dass ihre persönlichen Daten (Anschrift etc) nicht rausgegeben werden dürfen? können / sollten wir sie dabei unterstützen?
- Möglichkeiten dazu werden hier nicht greifen, wenn man Prozesse führt, muss man damit rechnen, dass personenbezogene Daten nach außen kommen (zivilprozessmäßig sowieso)
- was sind die Schritte, die wir an unsere Mitglieder kommunizieren können, die sie nach einem erhaltenen Hasskommentar gehen sollten?
- Screenshots (netzbeweis.com kostenpflichtig rechtssicher)
- löschen kann man machen, wenn es entsprechend gesichert ist
- melden auf Plattformen (klar gestärkt worden seit dem Digital Services Act) - direkter Anspruch gegen die Plattform ist da!
- Anzeige
- HateAid kontaktieren - psychologisch, moralische Unterstützung (auch durch uns: Du bist nicht allein, du musst das nicht aushalten.)
Workshop:
Schmähkritik - Äußerungen ohne sachlichen Bezug, wenn nichts mit der eigentlichen Debatte zu tun (stark einzelfallabhängig)
Formalbeleidigungen, z.B. wenn Menschen als Tiere bezeichnet werden, Menschenwürde aberkannt; Nutzung gesellschaftlich tabuisierter Begriffe
2. Plattformintern melden
3. Meldesperren für agierende Personen: Grund Mitarbeit in der Organisation. Schreiben von Geschäftsleitung oder Vorstand; bei rechtlicher Verfolgung zumindest Privatadresse mit einer anderen Adresse ersetzen. LG Frankfurt a.M. erkennt HateAid als zustellungsfähige Adresse an z.B.
4. zivilrechtliche Verfolgung
- Anspruch auf Unterlassung gegen Person
- Anspruch auf Schadenersatz
- Anspruch auf Löschung
Dokumentation
melden
Unterlassungs- und Zahlungsklagen
Strafanzeige
Umgang mit Hate Speech
Egal ob auf dem LV-Kanal, im Stamm oder als Pfadfinder*in - Hassrede kann uns leider alle treffen. Hassrede meint abwertende und menschenverachtende Sprache und Inhalte. Zum Beispiel in Form von rassistischen oder sexistischen Beleidigungen, manchmal auch verbunden mit Anstiftung zur Gewalt gegen Minderheiten. Hassrede ist kein juristischer Begriff und nicht in allen Fällen strafbar.
Hier haben wir ein paar Informationen gesammelt, die wir euch zum Thema mit an die Hand geben wollen. Vorweg: Persönliche Beleidigungen, hasserfüllte Kommentare oder Drohungen muss sich niemand gefallen lassen, wenn er im BdP Kontext online unterwegs ist! Wir stehen hinter euch und werden euch so gut es geht unterstützen.
Zur Prävention könnt ihr bereits folgende Hinweise beachten:
- Sicherheitstipps: Stell dein Konto auf privat, agiere nicht mit Klarnamen. Google dich selbst, sind private Daten über dich auffindbar?
- Ihr habt die Möglichkeit auf eurem Stammeskanal Wörter zu blockieren, damit Kommentare, die diese nutzen gar nicht erst möglich sind. Bei Instagram geht das in den Einstellungen unter "Nachrichten/Kommentare verbergen". Dort könnt ihr Wörter und auch Emojis für euer Profil sperren lassen.
- Achtet darauf, dass eure Kanäle ein Impressum haben, damit sie zugeordnet werden können.
Moderation unerfreulicher Kommentare:
- Generell gilt beim Moderieren: Don't feed the troll. Solltet ihr doch in eine Diskussion einsteigen wollen, holt die "Hater*innen" auf emotionaler Ebene ab.
- Wenn Personen jedoch Falschinformationen verbreiten, argumentiert dagegen!
- Beim Moderieren unerfreulicher Kommentare könnt ihr euch jederzeit auf unsere allgemeine Netiquette berufen: https://www.pfa.de/impressum/netiquette/ sowie natürlich auf unsere Werte als Pfadfinder*innen https://www.pfadfinden.de/bund/paedagogik/. Das ist eine gute Grundlage, um das Löschen von Kommentaren und Blockieren von User*innen rechtfertigen zu können.
- Auf @pfadfinden haben wir "Statement"-Posts zu gegen rechtsradikale Hetze und positionieren uns für Vielfalt. Diese könnt ihr gern kopieren oder verlinken, um klar zu machen: Wir dulden das nicht!
Maßnahmen bei "echter" Hassrede
- Macht Screenshots! Ein rechtssicherer Screenshot muss neben dem Kommentar auch Datum und Uhrzeit des Kommentars sowie den (User-)Namen der*des mutmaßlichen Täter*in enthalten. Außerdem muss der Kontext ersichtlich sein, in dem der Kommentar gepostet wurde. Eine genaue Anleitung gibt es bei HateAid: https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/ Kostenpflichtig kann das z.B. auch netzbeweis.com für euch erledigen.
- Blockiert User*innen auf eurem Profil.
- Meldet besagte Kommentare unbedingt bei der Plattform! Mit dem Digital Services Act ist diese Möglichkeit klar gestärkt worden, ihr habt als Nutzer*in einen direkter Anspruch gegen die Plattform.
- Im letzten akuten Schritt könnt ihr hasserfüllte Kommentare, Drohungen, etc. auch löschen, die nicht langfristig unter eurem Post zu sehen sein sollen.
- Auch juristische Konsequenzen sind möglich. Wann Hass im Netz gegen Gesetze verstößt oder ob ein Beitrag noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Folgende juristische Möglichkeiten gibt es:
Strafrechtliche Verfolgung:
Anzeige erstatten kann eine betroffene Einzelperson oder ein*e Administrator*in oder auch der BdP als Verein. Wir im Bund können auch für Hate Speech auf Stammeskanälen Anzeige erstatten. Kontaktiert uns also gern, um euch aus der Schusslinie zu nehmen. Es gibt fast in allen Bundesländern Onlinewachen der Polizei. Dort kann man das schnell und einfach zur Anzeige bringen und die Screenshots hochladen.
Es ist keine juristische Vorprüfung nötig, die Strafanzeige wird einfach erstmal gestellt "wegen aller in Betracht kommenden Delikte." Denkbare strafrechtlich relevante Delikte sind z.B. §130 StGB Volksverhetzung, §140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten, §241 StGB Bedrohung, Beleidigung (§185 StGB), Verleudmung (§187 StGB) und üble Nachrede (§186 StGB), bei Häufung von Kommentaren eventuell noch Nachstellen §238 StGB.
Äußerungen sind dabei nicht nur Wörter, sondern auch Gestik, Mimik, Bilder (Emojis, GIFs), Songtexte.
Es ist immer gut, hier schnell zur Anzeige zu kommen.
Info |
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Im Strafrecht geht es nicht um individuelle Wiedergutmachung. Diese Variante dient hauptsächlich dazu, überhaupt erstmal Klarname und Adresse einer kommentierenden Person herauszubekommen. Nur so kann zivilrechtlich weiter vorgegangen werden. Außerdem solltet ihr Bedenken, dass möglicherweise Zeug*innenaussagen im Verfahren nötig sind und dass auch die realistische Möglichkeit besteht, dass das Verfahren eingestellt wird. |
Zivilrechtliche Verfolgung:
Für diesen Weg muss man den Namen und die Adresse der Person kennen. Klagen kann nur die anspruchsberechtigte (beleidigte) Person, Klage erhebt dabei ein Rechtsanwalt. Wenn sich die Hate Speech nicht gegen eine einzelne Person richtet, sondern den gesamten Arbeitskreis, Stamm o.ä. kann auch hier der BdP als Kläger auftreten.
Bei der zivilrechtlichen Klage kann es um Unterlassung, Löschung oder auch Schadenersatz gehen.
Seid euch bewusst: Bei einer zivilrechtlichen Verfolgung kommen erst einmal Kosten auf den*die Klagende*n zu, die möglicherweise auch nicht zurückkommen. Wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt, gibt es beim Amtsgericht die Möglichkeit relativ einfach Prozesskostenhilfe zu beantragen. Generell gilt: Wenn ihr über diese Option nachdenkt, weil ihr um Zuge eurer Arbeit als Pfadfinder*in im BdP mit Hate Speech konfrontiert seid, "We got your back.". Meldet euch beim Bundesvorstand oder im Bundesamt!
Diese Möglichkeit muss relativ schnell entschieden werden, innerhalb eines Monats ab Kommentar. Denn das Eilrechtsverfahren ist hier am effektivsten.
Info |
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In beiden Varianten der juristischen Verfolgung ist es möglich, dass personenbezogene Daten nach außen gelangen, im Zivilprozess ist das auf jeden Fall gegeben, wenn eine Einzelperson klagt. |
Wenn du dir emotionale Strategien wünscht, um persönlich mit Hate Speech umzugehen, kontaktiere eine Beratungsstelle wie Hate Aid. Das ist auch anonym möglich. Präventiv oder bei einem konkreten Fall. Dort bekommst du moralische (psychologische) Hilfe!
Wenn ihr organisatorischen Unterstützungsbedarf habt, meldet euch im Bundesamt bei unserer Referentin für Öffentlichkeitsarbeit: pia.conrady@pfadfinden.de/ 05673998415.
To Do:
- Fertigen Entwurf an Alex, Christian und Lisa von HateAid: beratung@hateaid.org
- in den Bund-Bereich online stellen
- Insta, BM und per Mail an LGS und Landesvorstände verbreiten
Interne Notizen aus Gespräch mit Christian:
- Wenn wir zur Anzeige bringen: https://hessengegenhetze.de/hate-speech-und-extremismus-melden
- Strafrecht nicht um individuelle Wiedergutmachung; Ergebnisse manchmal unzufriedenstellend aus der Sicht; dafür zivilrechtliche Wege nötig (Geldstrafen etc.) (oben genannter Weg: Anzeige landet bei Polizei, Zuständigkeit abgegeben, Staatsanwalt eröffnet Ermittlungsverfahren, chronisch unterbesetzt - wenn kein*e Täter*in ermittelt werden kann, wird es eingestellt; wenn nicht Anklageschrift an das Wohnsitzgerät der*des Täter*in, dann eventuell Strafprozess, Zeug*innenaussage möglich, Strafverhandlung kann auch wieder in Freispruch enden, Verurteilung meistens Geldstrafe, selten Freiheitsstrafe)
- Wenn wir als Verband Anzeige stellen mit reinnehmen: "Wir machen das, um unsere Mitglieder zu schützen."
- vorgerichtliche Anwaltskosten: errechnet sich aus Gegenstandswert: 600 - 1500€ Kosten - wenn man verliert, auch von der Gegenseite tragen
- können die Personen entsprechend beantragen, dass ihre persönlichen Daten (Anschrift etc) nicht rausgegeben werden dürfen? können / sollten wir sie dabei unterstützen?
- Möglichkeiten dazu werden hier nicht greifen, wenn man Prozesse führt, muss man damit rechnen, dass personenbezogene Daten nach außen kommen (zivilprozessmäßig sowieso)
Workshop:
Schmähkritik - Äußerungen ohne sachlichen Bezug, wenn nichts mit der eigentlichen Debatte zu tun (stark einzelfallabhängig)
Formalbeleidigungen, z.B. wenn Menschen als Tiere bezeichnet werden, Menschenwürde aberkannt; Nutzung gesellschaftlich tabuisierter Begriffe
2. Plattformintern melden
3. Meldesperren für agierende Personen: Grund Mitarbeit in der Organisation. Schreiben von Geschäftsleitung oder Vorstand; bei rechtlicher Verfolgung zumindest Privatadresse mit einer anderen Adresse ersetzen. LG Frankfurt a.M. erkennt HateAid als zustellungsfähige Adresse an z.B.
4. zivilrechtliche Verfolgung
- Anspruch auf Unterlassung gegen Person
- Anspruch auf Schadenersatz
- Anspruch auf Löschung
Dokumentation
melden
Unterlassungs- und Zahlungsklagen
Strafanzeige