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  • Wo genau bringt man das zur Anzeige? Wenn es der BdP macht in Hessen bei der Onlinewache? Sonst je nach Wohnort des Admins? https://hessengegenhetze.de/hate-speech-und-extremismus-melden
    • direkt zur Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen (nicht "Umweg" über Polizei), aber Zuständigkeit nicht so einfach (Tatortzuständigkeit) → Online-Wache ist der beste Weg; einfach erstmal dort "reinkippen" und sortieren dann der Polizei überlassen - wir also Bundesverband stelltvertretend (Behörden sagen dann schon, wenn jemand das inviduell machen soll.) - auch für Stämme!
  • Was genau kann man zur Anzeige bringen? Das "Geht ste*ben", auch die GIFs mit dem Anzünden oder den Typ mit der Waffe z.B.? → Muss beim Anzeige stellen doch bestimmt genau angeben, welche Beiträge von welchem User man meint?
    • keine juristische Vorprüfung nötig, einfach erstmal "Stelle Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte." Beleidigung (Meinungsäußerung), üble Nachrede, Verleudmung (Tatsachenbehauptung) 185/186/187 StGB; Nötigung/Bedrohung; bei Häufung noch im Bereich Nachstellen (238 Stgb) - häufige Kontaktaufnahme mittels Fernkommunikationsmitteln
    • Äußerungen sind nicht nur Wörter, sondern auch Gestik, Mimik, Bildern, Songtexte
    • Genau die Beiträge eingeben (Screenshots hochladen)
  • wie würde ein möglicher Prozess nach einer Anzeige aussehen? Wieviel Kapazitäten werden da gebunden? was für mögliche Kosten kommen auf uns zu? Was für Risiken gehen wir ein? Was für Informationen müssen wir preisgeben?
    • immer gut schnell zur Anzeige zu kommen 
    • Strafrecht nicht um individuelle Wiedergutmachung; Ergebnisse manchmal unzufriedenstellend aus der Sicht; dafür zivilrechtliche Wege nötig (Geldstrafen etc.) (oben genannter Weg: Anzeige landet bei Polizei, Zuständigkeit abgegeben, Staatsanwalt eröffnet Ermittlungsverfahren, chronisch unterbesetzt - wenn kein*e Täter*in ermittelt werden kann, wird es eingestellt; wenn nicht Anklageschrift an das Wohnsitzgerät der*des Täter*in, dann eventuell Strafprozess, Zeug*innenaussage möglich, Strafverhandlung kann auch wieder in Freispruch enden, Verurteilung meistens Geldstrafe, selten Freiheitsstrafe); Strafrecht um rauszukriegen, wer das ist
    • Zivilrechtlicher Weg: selbst Klage erheben, dafür muss man wissen, wer es ist (Name & Postadresse), macht Rechtsanwalt; Unterlassung, Löschung, Schadensersatz (vorgerichtliche Anwaltskosten (errechnet sich aus Gegenstandswert: 600 - 1500€ Kosten - wenn man verliert, auch von der Gegenseite tragen) (Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht, Rechtsschutzversicherung, BdP "We got your back."), Geldentschädigung); klagen kann nur die Anspruchsberechtigte (die beleidigte Person) (beim Rainbow-AK wäre das aber auch der BdP), wenn es klar gegen eine Person geht, muss die Person tätig werden; erstmal kommen Kosten auf einen zu (die möglicherweise auch nicht zurückkommen) → muss relativ schnell entschieden werden (innerhalb eines Monats ab Kommentar, Eilrechtsverfahren am effektivsten)
  • bringt das irgendwelche Komplikationen mit sich, wenn wir als Verband das stellen?
    • Wenn der Verband sich dabei vor eine konkrete Person stellen will, dann ja. Strafanzeigemäßig mit reinnehmen: "Wir machen das um unsere Mitglieder zu schützen."
  • Müssen wir irgendwas mit unseren Kanälen machen, dass die klar "zu uns" gehören? (statement in Bio o.ä.)
    • Impressumspflicht in allen Kanälen; AK Rainbow darstellen
  • können die Personen entsprechend beantragen, dass ihre persönlichen Daten (Anschrift etc) nicht rausgegeben werden dürfen? können / sollten wir sie dabei unterstützen?
    • Möglichkeiten dazu werden hier nicht greifen, wenn man Prozesse führt, muss man damit rechnen, dass personenbezogene Daten nach außen kommen (zivilprozessmäßig sowieso)
  • was können wir uns von einer Anzeige erhoffen?
    • nur Einwirkung auf Täter*innen durch den Rechtsstaat; persönliche Erwartung dadurch kaum zu erfüllen
  • was sind die Schritte, die wir an unsere Mitglieder kommunizieren können, die sie nach einem erhaltenen Hasskommentar gehen sollten?
    • Screenshots (netzbeweis.com kostenpflichtig rechtssicher)
    • löschen kann man machen, wenn es entsprechend gesichert ist
    • melden auf Plattformen (klar gestärkt worden seit dem Digital Services Act) - direkter Anspruch gegen die Plattform ist da!
    • Anzeige
    • HateAid kontaktieren - psychologisch, moralische Unterstützung (auch durch uns: Du bist nicht allein, du musst das nicht aushalten.)

Workshop:

  1. Strafrechtliche Verfolgung → Adresse rauskriegen

Schmähkritik - Äußerungen ohne sachlichen Bezug, wenn nichts mit der eigentlichen Debatte zu tun (stark einzelfallabhängig)

Formalbeleidigungen, z.B. wenn Menschen als Tiere bezeichnet werden, Menschenwürde aberkannt; Nutzung gesellschaftlich tabuisierter Begriffe

§130 StGB Volksverhetzung

§140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten

§241 StGB Bedrohung

Beleidigung (§185 StGB), Verleudmung (§187 StGB) und üble Nachrede (§186 StGB)

2. Plattformintern melden

3. Meldesperren für agierende Personen: Grund Mitarbeit in der Organisation. Schreiben von Geschäftsleitung oder Vorstand; bei rechtlicher Verfolgung zumindest Privatadresse mit einer anderen Adresse ersetzen. LG Frankfurt a.M. erkennt HateAid als zustellungsfähige Adresse an z.B.

4. zivilrechtliche Verfolgung

  • Anspruch auf Unterlassung gegen Person
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Anspruch auf Löschung


Dokumentation

melden

Unterlassungs- und Zahlungsklagen

Strafanzeige