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Hatte die Person bisher nur die Mitgliedsart „Kein Mitglied“ inne, legt der/*die Landesmitgliederverwalter/*in die neue Mitgliedstätigkeit direkt nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufnahmeverfahrens an und übernimmt das Unterschriftsdatum des Mitgliedes auf dem Aufnahmeantrag als neues Eintrittsdatum.
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