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titleRechtekontrolle

* = Soll die Einsichtnahme in Führungszeugnisse durch den Stamm in der Mitgliederverwaltung dokumentiert werden, so ist hierzu eine Freischaltung durch den/*die Landesmitgliederverwalter/*in (Tätigkeit Erfasser/*in Führungszeugnis SGB VIII VIII und Zuweisung Rechtegruppe Erfasser*in Führungszeugnisse SGB VIII) erforderlich!

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Der Inhalt der Antragsunterlagen ist bundesweit einheitlich vorgegeben.

Die Empfänger-Adresse Empfangsadresse des Rücksendeschreibens setzt sich aus der Versandanschrift der für die Erfassung zuständigen Untergliederung (s.u.) und einem Adresszusatz zusammen. Der Adresszusatz ist optional und wird in den Gruppierungsdaten im Feld „Adresszusatz SGB VIII FZ“ definiert.

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Wird eine solche Bescheinigung über den Button ‚Anzeigen‘ aufgerufen, so erscheint ein Dialogfeld mit folgenden Informationen:

Der Autor*in ist dabei die Person, welche die Einsichtnahme des Führungszeugnisses in der Mitgliederverwaltung dokumentiert hat. Unter Download kann eine Bescheinigung über die Einsichtnahme im PDF-Format abgerufen werden.

Dieses PDF kann beispielsweise an Personen weitergegeben werden, die selbst keinen Zugriff auf das Mitglied in der Mitgliederverwaltung haben, sich aber in ihrer Funktion davon überzeugen müssen, dass das Mitglied ein Führungszeugnis vorgelegt hat (z.B. Kursleitungen, Stammesführungen anderer Stämme, in denen eine Gruppenleiteraufgabe Gruppenleitungsaufgabe übernommen werden soll).

Beispieldokument

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