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Schlüssel

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Mit einem Klick auf ‚Bestätigen‘ wird die Funktion mit der gewählten Option verbindlich angewandt. Das heißt, der Mitgliedsdatensatz wird entweder freigeschaltet und erhält den Status „Aktiv“ oder er wird unwiderruflich gelöscht.

Im Falle einer Aufnahme stellt der/die Landesmitgliederverwalter/in einen Mitgliedsausweis aus und schickt diesen an die örtliche Gruppe als Bestätigung, dass dem Aufnahmeantrag entsprochen wurdeEinmal im Quartal verschickt das Bundesamt ein Begrüßungsschreiben an alle neuen Mitglieder, welches einen BdP-Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat enthält.

Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages wird dem/der Antragsteller/in vom Bundesvorstand schriftlich mitgeteilt. Alle betroffenen Untergliederungen erhalten hiervon eine Kopie. Zudem gilt fortan eine Aufnahmesperre (siehe unten).

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