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Info

Eine vollständige Beschreibung aller Aufnahmeverfahren enthält die Aufnahmeordnung des BdP.

 


Nachdem ein neuer Mitgliedsdatensatz angelegt und der von der Stammesführung befürwortete Aufnahmeantrag auch vom Landesvorstand bearbeitet wurde, hängt das weitere Aufnahmeverfahren zunächst davon ab, ob der/die Antragsteller/in am Tag der Unterschrift bereits volljährig war.

Inhalt
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Antragsteller/in unter 18 Jahren

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Hinweis

Für die weitere Bearbeitung durch den Bundesvorstand ist es unbedingt erforderlich, dass die Begründung der/des volljährigen Antragstellerin/s und die Stellungnahme der Stammesführung im Reiter „Sonstiges“ der Basisdaten gespeichert wurden und dass ihr die Stellungnahme des Landesvorstandes in die Genehmigungsmaske übernehmt.

 


Der/Die Bundesmitgliederverwalter/in führt jeweils zum Monatsanfang den Report „Unbearbeitete Aufnahmeanträge (Mitgliedsstatus Wartend)“ aus, um die derzeit offenen Aufnahmeverfahren volljähriger Antragsteller/innen zu ermitteln, und legt diese dem Bundesvorstand zur Bearbeitung vor.

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Erst wenn die endgültige Entscheidung gefällt wurde oder wenn von vornherein alle Ebenen der Aufnahme zustimmen, kann die zweite Ebene – in der Regel der Bundesvorstand bzw. der/die Bundesmitgliederverwalter/in – seine/ihre Eintragung vornehmen. Gegebenenfalls muss die Eintragung des Landesverbandes von diesem entsprechend der endgültigen Entscheidung korrigiert werden. 


Stimmen beide Entscheidungen überein, ändert sich am Fuße der Maske die Schaltfläche ‚Speichern‘ in ‚Entscheidung anwenden‘ und die Genehmigungsfunktion wird beim Klicken verbindlich angewandt. Das heißt, der Mitgliedsdatensatz wird entweder freigeschaltet und erhält den Status „Aktiv“ (2x Ja) oder er wird unwiderruflich gelöscht (2x Nein).

Über eine erfolgreich abgeschlossene Aufnahme informiert der/die Bundesmitgliederverwalter/in den Landesverband kurz per E-Mail. Anschließend stellt der/die Landesmitgliederverwalter/in einen Mitgliedsausweis aus und schickt diesen an die örtliche Gruppe als Bestätigung, dass dem Aufnahmeantrag entsprochen wurde Einmal im Quartal verschickt das Bundesamt ein Begrüßungsschreiben an alle neuen Mitglieder, welches einen BdP-Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat enthält.

Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages wird dem/der Antragsteller/in vom Bundesvorstand schriftlich mitgeteilt. Alle betroffenen Untergliederungen erhalten hiervon eine Kopie. Zudem gilt fortan eine Aufnahmesperre (siehe unten).

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Da die Person aus dem System entfernt wurde, ist es technisch jedoch möglich, sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Mitglied anzulegen. Bei volljährigen Personen prüft der Bundesvorstand, ob eine Aufnahmesperre vorliegt, bevor er seine Zustimmung zu einer Mitgliedsaufnahme erteilt. Stellt eine minderjährige Person einen erneuten Aufnahmeantrag in einem anderen Landesverband würde die bestehende Aufnahmesperre möglicherweise übersehen werden. Wenn der Bedarf bestehen sollte, das erneute Anlegen wirksam zu verhindern, müsste die Person von einem/r Administrator/in als gesperrt im Backend vermerkt werden.