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Eine Doppelmitgliedschaft liegt immer dann vor, wenn eine Person in mehr als einer Untergliederung des BdP Mitglied sein möchte. Die Beitragsordnung sieht dabei vor, dass das Mitglied entscheidet, in welchem Stamm es sein aktives und passives Wahlrecht ausüben möchte. In diesem Stamm ist das Mitglied dann beitragspflichtig.

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  • Der Stamm, in dem das Mitglied sein aktives Wahlrecht ausübt, ist seine Hauptgruppierung. Der Datensatz des Mitglieds wird in dieser Hauptgruppierung geführt. Das Mitglied übt hier die Mitgliedstätigkeit „ordentliches Mitglied“ aus und bezahlt den in den Basisdaten des Mitglieds festgelegten Beitrag.
  • Der Stamm, in dem das Mitglied darüber hinaus Mitglied sein möchte, ist seine Zweitgruppierung. Dies wird über die Zuordnung der Mitgliedstätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ festgelegt. Die Zweitmitgliedschaft ist entsprechend Beitragsordnung zunächst nicht beitragspflichtig.

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  • bei Doppelmitgliedschaften innerhalb eines Landesverbandes: Durch den/*die Landesmitgliederverwalter/*in
  • bei LV-übergreifenden Doppelmitgliedschaften: Durch das Team Mitgliederverwaltung, Kontakt per E-Mail an mitglied@pfadfinden.de

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Möchte das Mitglied die Hauptgruppierung (in der aktives Wahlrecht und Beitragspflicht besteht) wechseln, so muss ein Stammeswechsel wie unter Stamm wechseln beschrieben durchgeführt werden und anschließend für die Gruppierung, in der zukünftig die Zweitmitgliedschaft ausgeübt wird, die Mitgliedstätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ angelegt werden.

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Verwaltung MitgliedsdatensatzBearbeiten von TätigkeitszuordnungenAktives und passives WahlrechtPassives WahlrechtBeitragspflicht Landes- und BundesbeitragStammesbeitragVerwaltung BeitragDarstellung Mitglied in Ansicht Mitgliederverwaltung
Hauptgruppierung

ja

alle des MitgliedsjajajajaBasisdaten Mitgliedschwarz
Zweiter Stammneinnur Tätigkeiten in der Zweitgruppierungneinjaneinoptional möglichTätigkeitszuordnung Zweitmitgliedschaftblau
Weitere Stämme
(optional möglich)
neinnur Tätigkeiten in der jeweiligen Gruppierungneinjaneinoptional möglichTätigkeitszuordnung Zweitmitgliedschaftblau

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  • Tätigkeiten bei einem anderen Stamm im gleichen Landesverband werden durch den/*die Landesmitgliederverwalter/*in angelegt
  • LV-übergreifende Tätigkeitszuordnungen werden durch das Team Mitgliederverwaltung, Kontakt per Mail an mitglied@pfadfinden.de, angelegt

Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die jeweilige Tätigkeit (Bsp.: Sippenführer/*in) zu:

Neben der Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit in einem anderen Stamm:

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Info
titleWeitere Tätigkeiten hinzufügen

Sobald ein Mitglied aus Stamm A eine eingetragene Zweitmitgliedschaft oder eine bestehende Tätigkeit in einem Stamm B hat, so hat der*die Mitgliederverwalter*in des Stamm Stammes B ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, selbst weitere Tätigkeiten im Stamm B anzulegen bzw. bestehende Tätigkeiten zu bearbeiten.

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Hinweis

Obwohl das Mitglied nun mit seinen Kontaktdaten in der Mitgliederliste des Zweitstammes erscheint, kann der Datensatz ausschließlich von seiner Hauptgruppierung (dem Stamm, in dem die ordentliche Mitgliedschaft ausgeübt wird) angesehen und bearbeitet werden!

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