Bitte beachtet folgende Hinweise zum Jahreswechsel:

  • Den Ablauf und die genauen Termine der Rechnungsstellung findet ihr unter Abrechnung der Mitgliedsbeiträge.
  • Bitte beachtet insbesondere: Austritte zum 31.12.2017 müssen der Stammesführung in Textform vorliegen und bis spätestens 31.1.2018 in der Mitgliederverwaltung erfasst sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist auch in Ausnahmefällen nicht möglich, da unmittelbar danach die Rechnungen erzeugt werden
  • Bitte beachtet, dass auch wenn der Austritt erst im Januar in die MV eingegeben werden kann, das dort eingetragene Austrittsdatum der 31.12.2017 sein muss! Bei einem Austrittsdatum im Januar 2018 würde bereits der Jahresbeitrag für 2018 fällig werden!
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