Sonderprozess
Achtung: Das Ausführen der Verbandsabrechnung durch die Landesverbände ist ein optionaler Sonderprozess, der in eigener Verantwortung der Landesverbände durchgeführt wird. Diese Anleitung ist vor Durchführen der Verbandsabrechnung vollständig durchzulesen und exakt einzuhalten. Das Team Mitgliederverwaltung kann bei falsch ausgestellten Rechnungen nur sehr eingeschränkt unterstützen.
Zulässiger Zeitraum
Die unterjährige Verbandsabrechnung darf KEINESFALLS im Zeitraum 30.12. bis 28.02. ausgeführt werden. Im Januar haben die Stämme die Möglichkeit, rückwirkende Austritte zum 31.12. des Vorjahres zu melden, im Februar wird die zentrale Verbandsabrechnung ausgeführt.
Allgemeines
Wie unter der Prozessbeschreibung Abrechnung der Mitgliedsbeiträge beschrieben, wird die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge vom Bund an die Landesverbände sowie von den Landesverbänden an die Stämme (die sog. Verbandsabrechnung) einmal jährlich zentral vom Team Mitgliederverwaltung vorgenommen. Dieser Vorgang wird Anfang Februar ausgeführt, da die Stämme im Januar noch die Möglichkeit haben, Mitglieder rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres abzumelden.
Dieses Vorgehen führt dazu, dass Beitritte zwischen Februar und Dezember erst mit der folgenden Jahresrechnung den Stämmen in Rechnung gestellt werden. Wenn ein Landesverband diese Beiträge bereits vorab unterjährig von seinen Stämmen einziehen möchte, steht der hier beschriebene Sonderprozess der unterjährigen Verbandsabrechnung zur Verfügung.
Vorgehen
Vorbereitung
Zunächst ist Sicherzustellen, dass der abzurechnende Datenbestand konsistent und die abrechnungsrelevanten Datenbestände korrekt erfasst sind.
Durchführung