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Barkassenabrechnung

Wer vom Bundesamt eine Handkasse, z.B. mit Wechselgeld etc., bekommt, muss bei Rückgabe eine Barkassenabrechnung vorlegen.

Barkassenabrechnung

Eigenbeleg

Wenn du Ausgaben hast und dafür keinen Nachweis bekommen konntest, muss hierfür ein Eigenbeleg ausgestellt werden.

Formular Eigenbeleg

Erstattungsantrag für die BahnCard

Wenn du häufig mit der Bahn zu BdP-Bundesveranstaltungen gefahren bist und nachweisen kannst, dass du durch die Anschaffung einer BahnCard mindestens soviele Euro an Fahrtkosten gespart hast, wie die BahnCard gekostet hat, kannst du beim Bundesamt die Erstattung deiner BahnCard-Kosten beantragen. Fülle dazu das hier verlinkte Formular aus.

Antrag Bahncarderstattung

Reisekosten

Reisekostenabrechnungsformular

Damit die Kosten korrekt abrechnet werden, hier die BdP-Abrechnungsordnung:

Abrechnungsordnung

Großkundenrabatt DB - BahnCard Business

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Weiterführende Informationen zum Erhalt einer BahnCard Business erhältst du in den Landesgeschäftsstellen, bzw. im Bundesamt.

Erstattungsantrag für die BahnCard

Wenn du häufig mit der Bahn zu BdP-Bundesveranstaltungen gefahren bist und nachweisen kannst, dass du durch die Anschaffung einer BahnCard mindestens soviele Euro an Fahrtkosten gespart hast, wie die BahnCard gekostet hat, kannst du beim Bundesamt die Erstattung deiner BahnCard-Kosten beantragen. Fülle dazu das hier verlinkte Formular aus.

Antrag Bahncarderstattung

Eigenbeleg

Wenn du Ausgaben hast und dafür keinen Nachweis bekommen konntest, muss hierfür ein Eigenbeleg ausgestellt werden.

Formular Eigenbeleg

Vorschuss

Vorschussformular

Barkassenabrechnung

Wer vom Bundesamt eine Handkasse, z.B. mit Wechselgeld etc., bekommt, muss bei Rückgabe eine Barkassenabrechnung vorlegen.

Reisekosten

Reisekostenabrechnungsformular

Damit die Kosten korrekt abrechnet werden, hier die BdP-Abrechnungsordnung:

Abrechnungsordnung

Spendenbescheinigungen

Der BdP ist lt. letztem Freistellungsbescheid vom 17. Januar 2017 von der Körperschaftssteuer befreit, weil der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 51 ff. AO dient.

Der Verein ist berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Bitte wendet euch dazu an das Bundesamt unter info@pfadfinden.de.

Für Mitgliedsbeiträge unter 200,00 EUR stellen wir keine Zuwendungsbestätigungen aus. Hier reicht für das Finanzamt ein sog. "Vereinfachter Nachweis", z.B. eine Kopie des Kontoauszugs, aus.

Merkblatt-Spendenbescheinigungen

Vorschuss

VorschussformularBarkassenabrechnung

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