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Ausschlaggebend für die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ist die jeweils gültige Fassung der Beitragsordnung des BdP.

Inhalt
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Überprüfung der Mitgliedsbestände

Bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres überprüfen und aktualisieren alle Ebenen des BdP ihre Mitgliedsbestände (vgl. Bundesbeitragsordnung §3 (5)).

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Wir empfehlen den Landesverbänden, im Laufe des Januars die Stämme vorab über die gemeldeten Mitglieder gemäß Mitgliederverwaltung zu informieren. Die Stämme haben so noch die Möglichkeit fehlerhafte Einträge in der Mitgliederverwaltung vor Rechnungslegung zu korrigieren. Hierfür eignet sich der Report Mitgliederliste, der auf Gruppierungsebene ausgeführt werden kann (Hilfe zur Ausführung des Reports) und das Ergebnis den Stämmen als PDF oder XLS zur Verfügung gestellt werden kann.

Rechnungserstellung Landesverbände

Anfang Februar werden automatisiert Rechnungen für die Landesverbände erstellt und diese online in der Mitgliederverwaltung eingestellt. Die Rechnungen erscheinen bei den Landesverbänden in der Gruppierungsverwaltung im Reiter „Eingangsrechnungen“.

Die Rechnung ist aufgegliedert nach Beitragsart und enthält als Anlage eine namentliche Auflistung aller Mitglieder, deren Beitrag fällig ist. Der Zahlbetrag ist bis zum 31. März des Jahres an den Bund abzuführen (vgl. Bundesbeitragsordnung §3 (2)). Nach Anforderung durch den Bund können mit den Landesverbänden Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Rechnungserstellung örtliche Gruppen (Stämme / Aufbaugruppen)

Anfang Februar werden automatisiert Rechnungen für die örtlichen Gruppen erstellt und diese in der Mitgliederverwaltung eingestellt. Die Rechnungen erscheinen in bei den Stämmen in der Gruppierungsverwaltung im Reiter „Eingangsrechnungen“ und bei den Landesverbänden im Reiter „Ausgangsrechnungen“ und können dort als PDF-Datei abgerufen werden.

Die Rechnung ist aufgegliedert nach Beitragsart und enthält als Anlage eine namentliche Auflistung aller Mitglieder, deren Beitrag fällig ist. Der Zahlbetrag ist bis zum 28. Februar an den jeweiligen Landesverband abzuführen (vgl. Bundesbeitragsordnung §3 (2)). Da derzeit nur eine kleine Anzahl von Stämmen bereits selbst Zugriff auf die neue Mitgliederverwaltung haben, empfehlen wir den Landesverbänden, die Rechnungen per Post und/oder E-Mail den Stämmen und Aufbaugruppen zu senden.

Rechnungserstellung Mitglieder

Die Erstellung der Rechnung gegenüber dem ordentlichen oder fördernden Mitglied erfolgt durch die jeweilige Hauptgruppierung. Das ist im Regelfall der Stamm bzw. die Aufbaugruppe, bei landes- und bundesunmittelbaren Mitgliedern die entsprechende Ebene. Im Falle einer Doppelmitgliedschaft ist der Stamm mit der ordentlichen Mitgliedschaft zuständig, in dem das Mitglied sein aktives bzw. passives Wahlrecht ausübt (vgl. Bundesbeitragsordnung §1 (4)). Örtliche Gruppen mit Zugriff auf die Mitgliederverwaltung können diese zur Erstellung von Beitragsrechnungen und zur SEPA-Mandatsverwaltung nutzen.

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